Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Angebote/ Auftragsbestätigung/ Preise
3. Lieferfristen/Höhere Gewalt
7. Mängelrügen/Nachbesserung/Minderung/Wandlung
9. Schadensersatzansprüche/Haftung
1. Gültigkeit der Bedingungen <-
1.1 Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die
folgenden Bedingungen maßgebend. Mit Annahme der ersten Lieferung/
Warenübernahme erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit unserer
Bedingungen an, auch bei entgegenstehenden Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen
betreffend des erteilten Auftrages.
1.2 Zusicherungen Nebenabreden und Änderungen
eines Auftrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung
mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
2. Angebote/ Auftragsbestätigung/ Preise <-
2.1 Alle Angebote/Preise/Bestätigungen sind
freibleibend bis zur endgültigen Rechnungsstellung. Ein Auftrag gilt erst dann
als angenommen, wenn er von uns schriftlich als verbindlich, sowie rechtsverbindlich
unterzeichnet, bestätigt ist.
2.2 Abbildungen und Angaben in Katalogen,
Prospekten und Zeitschrift-Anzeigen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Modelle,
Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der
Vertragsgegenstand kein für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.
2.3 Alle benannten Preise gelten, außer wenn
verbindlich andere bestätigt, ab Lieferort, ist als Lieferort ein ausländischer
Ort genannt, so müssen etwaige Zölle und Steuern, sowie alle Abfertigungs- und
sonstige Kosten vom Käufer getragen werden. Preise an Wiederverkäufer verstehen
sich immer zuzüglich Mehrwertsteuer.
3. Lieferfristen/Höhere Gewalt <-
3.1 Da ein großer Teil unserer Artikel aus
Importen stammt, sind ausnahmslos alle angegebenen Lieferzeiten stets nur
annähernd und unverbindlich.
3.2 Bei nachträglichen Änderungs- oder
Ergänzungswünschen des Käufers kann die Lieferfrist angemessen verlängert
werden.
3.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir
bis zu Ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer
mitgeteilt haben.
3.4 Wir sind berechtigt die Lieferung um die
Dauer einer Behinderung aufzuschieben. Als
höhere Gewalt, gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher
Hand, Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff oder Energiemangel, sowie Betriebs-
oder Transportstörungen bei uns oder
bei Vorlieferanten, sowie mangelnde
Eigenbelieferung.
3.5 Schadensersatzansprüche wegen nicht
rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
4. Lieferung/Versand <-
4.1 Ohne bestimmte Vorschrift erfolgt der
Versand nach unserem Ermessen. Alle Lieferungen gehen auf Gefahr
des Käufers.
4.2 Verpackung- und Portokosten werden von uns
billigst berechnet.
4.3 Eine Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter
Ware kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Die Rücksendung
hat frei und versichert zu erfolgen. Wenn Änderungen oder Abbestellung von
Sonderanfertigungen erfolgen, so sind wir berechtigt die bereits entstandenen
Kosten, sowie den entgangenen Gewinn zu berechnen. Nach Auslieferung an den
Käufer können Sonderanfertigungen nicht mehr
von uns zurückgenommen werden.
4.4 Alle Rücklieferungen an uns wie z.B.
Reparaturen, Wandlung von Ware etc. haben für uns frei und versichert zu
erfolgen. Rücksendung per Nachnahme werden nicht akzeptiert, da wir uns das
Recht auf Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustand der Ware vorbehalten.
4.5 Wir weisen darauf hin, dass für
Rücksendungen von Handelswaren z.B. Drucker, Monitor, usw. nur Originalverpackungen verwendet werden
dürfen.
4.6 Maßgebend für alle Lieferungen sind unsere am
Liefertag geltenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.
5. Rechnung/Zahlung <-
5.1 Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde,
sind Rechnungsbeträge bei Übernahme der Ware rein-netto zur Zahlung fällig und
zwar entweder in Bar, Bankscheck oder Euroschecks in Höhe der
landesspezifischen bankmäßig
abgesicherten Summe.
5.2 Werden auf Grund getroffener Vereinbarungen
Verrechnungsschecks-/Wechsel entgegengenommen, gilt die Annahme nur
erfüllungshalber unter Vorbehalt des endgültigen Zahlungseingangs, ist die
Zahlung mit Skonto vereinbart, gilt die Zahlung durch Wechsel nicht als
Barzahlung und Schließt einen Kassaskonto-Abzug aus.
5.3 Bei Überschreitung eines eingeräumten
Zahlungsziels sind wir auch ohne Anmahnung des Betrages, berechtigt Zinsen vom
fälligen Betrag in Höhe von 2,5% über
LZB-Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden die diesen
Zinssatz Überschreiten bleibt vorbehalten.
5.4 Wird das Zahlungsziel einer Lieferung
Überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig und
zwar auch soweit Stundung oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei
Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt von weiteren Aufträgen
ganz oder teilweise zurückzutreten, sowie eventuell bei uns befindliche Waren
gleichgültig ob zwecks Reparaturen oder Garantie-Leistung auch wenn dies aus
anderen als den fälligen Lieferungen stammen, bis zur Zahlung aller fälligen
Beträge zurückzuhalten, oder nach unserem Ermessen zum Zeitwert gutzuschreiben, um damit die fällige
Forderung zu mindern.
6. Eigentumsvorbehalte <-
6.1 Wir behalten uns ausdrücklich an allen von
uns gelieferten Waren das erweiterte Eigentumsrecht vor und zwar bis zur
Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen. Dieser
verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten
Waren, wenn vom Käufer
der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt
worden ist.
6.2 Der Käufer ist berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr
weiterzuveräußern. Eine Verpfändungs- oder Sicher- Übereignung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist bis zu vollständigen Bezahlung alle
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht gestattet.
6.3 Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte
durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware hat uns der
Käufer sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen zu
benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns
durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Käufer
belastet.
6.4 Der Käufer tritt alle sich aus der
Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche im Vorwege an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung hiermit an. Gleiches gilt für alle Ersatzansprüche,
insbesondere aus Versicherungsverträgen wegen Verlust oder Beschädigung der
Ware.
6.5 Der Käufer ist im Rahmen eines normalen,
ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zum Einzug der an uns abgetretenen
und von uns akzeptierten Verkaufsordnung berechtigt. Diese
Einziehungsberechtigung kann von uns wiederrufen werden, wenn der Käufer seinen
Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen oder unsere Rechte durch
irgendwelche sonstigen Vorfällen gefährdet sind.
7. Mängelrügen/Nachbesserung/Minderung/Wandlung <-
7.1 Falschlieferung, Mengenfehler und erkennbare
Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen.
Mängel die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung der Ware nicht erkannt werden
konnten, sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bekannt werden
schriftlich zu rügen.
7.2 Wir sind berechtigt die Durchführung einer
Nachbesserung ganz oder teilweise einem unserer Vorlieferanten bzw. geeigneten
Fachhändler oder einer Servicewerkstatt unserer Wahl zu übertragen.
7.3 Bei berechtigter und begründeter Rüge sind
wir zur Behebung des Mangels, unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Käufers,
zur Instandsetzung, Ersatz- oder Nachlieferung, oder zur Gutschrift des
Warenwertes nach unserer Wahl berechtigt.
7.4 Im Falle des Fehlschlagens von mehrmaliger
Nachbesserung des gleichen Fehlers, Ersatz- oder Nachlieferung, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückabwicklung
(Wandlung) des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind
ausgeschlossen
7.5 Eine Ersatzlieferung wird nicht gewährt bei
Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung bei Fremdeingriffen,
unterlassene oder ungewöhnliche Einflüsse zurückführen sind. Eine
Ersatzleistung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder
Veränderungen von nicht ausdrücklich dazu autorisierter Stelle an der
gelieferten Ware vorgenommen werden, oder Teile oder Geräte eingebaut bzw.
angeschlossen wurden, die von uns nicht zugelassen sind bzw. nicht von uns
geliefert worden sind.
7.6 Für Warensendungen in anderer als Original
Verpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen.
8. Garantie <-
8.1 Wir gewähren die gesetzliche Garantie von
zur Zeit 6 Monaten, etwaige anderslautende Angaben in Unterlagen von
Herstellern oder Vorlieferanten sind unwirksam. Alle Einsendungen zwecks
Garantie-Inanspruchnahme haben frei und versichert an uns zu erfolgen.
8.2 Garantie und das Wandlungsrecht entfällt,
wenn an Ware Fremdeingriffe vorgenommen werden oder die Ware unsachgemäß
behandelt oder gelagert wurde. Garantie und Wandlungsrecht entfällt außerdem,
wenn Geräte oder Bauteile anders, als gemäß ihrem konstruierten eigentlichen Verwendungszweck,
eingesetzt oder verwendet werden.
8.3 Falls sich bei Stellung von
Garantieansprüchen ergibt, dass kein Fehler vorliegt, sind wir zur Berechnung
einer angemessenen Festpauschale berechtigt.
8.4 Verschleißteile, Halbleiter sowie sind von der
Garantie ausgeschlossen.
9. Schadensersatzansprüche/Haftung <-
9.1 Schadensersatzansprüche des Käufers,
insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzuges des Käufers, positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, sowie aus unerlaubter
Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, Ansprüche beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unserer Firma.
9.2 Soweit wir auf Grund grob fahrlässigen
Verhaltens unserer Organe zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich
der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss
vorhersehbar war.
9.3 Die von uns gelieferten Produkte entsprechen
dem derzeitigen Stand der Technik. Haftungsausschluss gilt für den
Einsatz der Produkte zur Produktions-, Ablaufs- und Betriebssteuerung in der
Automobil- und Nuklear-Industrie, sowie der Luft- und Raumfahrtindustrie.
Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss für jeglicher Software.
10. Abtretungsgebot <-
Die
Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht
übertragbar.
11.Datenschutz <-
Der
Käufer ist einverstanden, das seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung
zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert und automatische
verarbeitet werden.
12.Nichtigkeitsklausel <-
Sollte
eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
Übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen
ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitergehend erreichen.
13. Transportverpackung <-
Transportverpackungen
werden kostenfrei zurückgenommen, sofern die Rücksendung einschließlich
Zustellgebühr, frei Haus erfolgt. Es entsteht für uns daraus keine
Aufbewahrungspflicht für die Verpackung.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch über das Entstehen und die
Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, insbesondere auch für die Ansprüche auf
Wechsel und Scheck ist Darmstadt.
Pfungstadt
den 01.04.1996
Ein
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rechtsverbindlich.